Anschlussrehabilitation im Direkt-Einweisungsverfahren für gesetzlich Versicherte per Reha-Verordnung ohne vorherige Kostenzusage
Ab 01.07.2022 wird der Zugang zur medizinischen Rehabilitation für gesetzlich Versicherte, die direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Reha benötigen und bei denen der Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse ist (i. d. R. trifft dies auf Rentner zu), einfacher. Sind Sie von erheblichen funktionalen Einschränkungen betroffen, prüft die Krankenkasse bei bestimmten Erkrankungen (siehe unten) nicht mehr, ob die Rehabilitation medizinisch erforderlich ist, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ihre Aktivität und Teilhabe ist durch Ihre Erkrankung beeinträchtigt. Ihr Arzt muss diese Beeinträchtigungen anhand des SINGER Patientenprofils darlegen bzw. dokumentieren und einen Reha-Antrag stellen.
Grundvorrausetzung bleibt außerdem dass Sie die Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllen: Dazu gehören die Rehabilitationsbedürftigkeit und -fähigkeit sowie dass eine positive Rehabilitationsprognose besteht. Der Vorteil für Sie als Patient: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, geht es für Sie schneller in die Reha. Bei folgenden Erkrankungen kann das oben beschriebene Verfahren greifen: Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems, konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen, Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Operationen, neurologische Krankheiten einschließlich Operationen an Gehirn, Rückenmark und an peripheren Nerven (nur Phase D), onkologische Krankheiten, Organ-Transplantationen und –Unterstützungssysteme, Erkrankungen älterer Menschen, die den Fachbereich Geriatrie betreffen.
Wichtig für Sie: Keine Sorge – auch wenn es kompliziert klingt. Da Sie zuvor im Krankenhaus waren, kümmert sich um alles, was mit der Anschlussrehabilitation zusammenhängt, der behandelnde Krankenhausarzt gemeinsam mit dem Sozialdienst der Akutklinik. Und das sind Profis. Für Sie geht es einfacher und schneller in die Reha, da keine Kostenzusage abgewartet werden muss. Wenn Sie noch Antworten auf offene Fragen suchen, dann können Sie uns gerne anrufen. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen finden Sie hier >.
Privat Versicherte benötigen vorab immer eine Kostenzusage der Privaten Krankenkasse.