Brauche ich immer einen genehmigten Antrag?

Nein - nicht immer. Der Passauer Wolf bietet auch einige Leistungen an, die vorab nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden müssen, wie beispielsweise die Parkinson-Komplexbehandlung. Außerdem wurde der Zugang zur geriatrischen Rehabilitation für ältere Menschen vereinfacht. Hier finden Sie einen Überblick, wann die Krankenkasse Ihren Aufenthalt im Passauer Wolf vorab genehmigen muss und wann vereinfachte Verfahren greifen.

Im Überblick: Wann braucht man vorab eine Kostenzusage des Kostenträgers - wann nicht?

  • Neurologische Frührehabilitation (Phase B) für gesetzlich Versicherte
  • Parkinson-Komplexbehandlung / Parkinson-Akutbehandlung für gesetzlich Versicherte
  • Geriatrische Rehabilitation für gesetzlich Versicherte
  • AHB-Direkt-Einweisung für gesetzlich Versicherte bei bestimmten Indikationen und Konstellationen
  • AHB-Direkt-Einleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.

  • alle anderen Fälle und Konstellationen
  • Privat Versicherte unabhängig von der Maßnahmenart

Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.

Aufnahme Gehirn

Neurologische Frühreha - direkt aus dem Krankenhaus (GKV)

Im Bereich der Neurologischen Frührehabilitation werden Betroffene direkt aus dem Akut-Krankenhaus zu uns verlegt. Gesetzlich versicherte Patienten selbst müssen hier keinen Antrag stellen. Was formal nötig ist, damit wir Betroffene im Passauer Wolf in der Neurologischen Frühreha behandeln können, klären das Akut-Krankenhaus und unser Team mit der zuständigen Krankenkasse.

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Wenn alle vorausgesetzten Kriterien, wie beispielsweise die akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit, erfüllt sind, steht einer Aufnahme nichts im Wege. Wenn der Patient bei uns ist, versenden wir eine Aufnahmeanzeige an die Krankenkasse und diese bestätigt uns dann die Übernahme der Kosten. Privat versicherte Patienten benötigen vorab eine Kostenübernahme der Privaten Krankenkasse.

Wichtig für Sie: Als gesetzlich Versicherter brauchen Sie für die Neurologische Frührehabilitation selbst keinen Antrag zu stellen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden unter T +49 800 0007306-3.

Arzt und Patient sind in ein Gespräch vertieft

Parkinson-Akutbehandlung bzw. -Komplexbehandlung (GKV)

Für die Aufnahme zur Parkinson-Akutbehandlung in unserem Neurologischen Zentrum für Bewegungsstörungen in der Passauer Wolf Fachklinik Bad Gögging ist für gesetzlich Versicherte eine Krankenhaus-Einweisung des Haus- oder Facharztes Voraussetzung – d.h. der Kostenträger muss die Parkinson-Komplexbehandlung im Vorfeld nicht genehmigen.

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Natürlich können auch privat Versicherte zur Parkinson-Komplexbehandlung in die Passauer Wolf Fachklinik Bad Gögging kommen - hier ist der Ablauf im Vorfeld nur etwas anders geregelt: Bei privat versicherten Patienten hängt es von der jeweiligen Krankenkasse ab, ob vorab eine Kostenzusage benötigt wird oder nicht. Wir empfehlen daher immer, sich vorab bei uns unter T +49 800 0007306-3 zu informieren, ob eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse eingeholt werden muss oder nicht.  Der Aufenthalt dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Gründe, die eine Parkinson-Komplexbehandlung rechtfertigen, können sein:

  • wenn die Medikation neu eingestellt werden sollte und dies ambulant nicht erfolgreich war bzw. nicht möglich ist
  • wenn eine erhöhte Sturzneigung besteht
  • bei deutlicher Verschlechterung der Erkrankung bzw. Zunahme der Symptome
  • wenn die Tiefe-Hirnstimulation oder Pumpentherapien neu adjustiert werden müssen
  • wenn intensive Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie oder neuropsychologische Therapie medizinisch notwendig ist, die so im ambulanten Setting nicht erfolgen kann

Wichtig für Sie: Sie brauchen als gesetzlich Versicherter für die Parkinson-Akutbehandlung bzw. für die Parkinson-Komplexbehandlung keinen Antrag zu stellen, sondern lediglich eine Krankenhaus-Einweisung des Haus- oder Facharztes. Falls Sie noch Fragen dazu haben oder direkt einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an unter T +49 800 0007306-3.

Privat- & Privat-Plus
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Geriatrische Reha mit Reha-Verordnung (GKV)

In der geriatrischen Rehabilitation gibt es für gesetzlich Versicherte ab 01.07.2022 eine Neuerung: Verordnen Haus- oder Fachärzte Versicherten ab 70 Jahren eine geriatrische Rehabilitation, prüfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme erforderlich ist – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Ihr Haus- oder Facharzt prüft anhand festgelegter Kriterien den medizinischen Bedarf und dokumentiert auf der Verordnung die rehabilitationsbegründenen Angaben. Dazu gehören neben Ihrem Alter auch Informationen zu medizinischen Diagnosen sowie zu den körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen, denn diese haben Auswirkungen auf die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten. Fachleute sprechen hier auch von sogenannten geriatrietypischen Diagnosen. Mit zwei Funktionstests müssen diese Diagnosen durch den Arzt belegt werden. Privat versicherte Patienten benötigen immer eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse.

Wichtig für Sie: Für Sie wird es leichter. Ihr Haus- oder Facharzt füllt mit Ihnen gemeinsam die Verordnung aus und wenn alle Kriterien erfüllt sind und die Diagnosen durch zwei Funktionstests belegt sind, muss die Krankenkasse nicht mehr prüfen, ob die Reha nötig ist. Sie können direkt einen Termin im Passauer Wolf für Ihre geriatrische Reha vereinbaren. Noch Fragen? Diese klären wir gerne telefonisch mit Ihnen unter T +49 800 000 7306-2.

Therapeutin erklärt einer Patientin etwas an einem Modell der Wirbelsäule

Anschlussrehabilitation im Direkt-Einweisungsverfahren per Reha-Verordnung (GKV)

Ab 01.07.2022 wird der Zugang zur medizinischen Rehabilitation für gesetzlich Versicherte, die direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Reha benötigen und bei denen der Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse ist (i. d. R. trifft dies auf Rentner zu), einfacher.

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Sind Sie von erheblichen funktionalen Einschränkungen betroffen, prüft die Krankenkasse bei bestimmten Erkrankungen (siehe unten) nicht mehr, ob die Rehabilitation medizinisch erforderlich ist, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ihre Aktivität und Teilhabe ist durch Ihre Erkrankung beeinträchtigt. Ihr Arzt muss diese Beeinträchtigungen anhand des SINGER Patientenprofils darlegen bzw. dokumentieren und einen Reha-Antrag stellen.

Grundvorrausetzung bleibt außerdem dass Sie die Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllen: Dazu gehören die Rehabilitationsbedürftigkeit und -fähigkeit sowie dass eine positive Rehabilitationsprognose besteht. Der Vorteil für Sie als Patient: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, geht es für Sie schneller in die Reha. Bei folgenden Erkrankungen kann das oben beschriebene Verfahren greifen: Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems, konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen, Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Operationen, neurologische Krankheiten einschließlich Operationen an Gehirn, Rückenmark und an peripheren Nerven (nur Phase D), onkologische Krankheiten, Organ-Transplantationen und –Unterstützungssysteme, Erkrankungen älterer Menschen, die den Fachbereich Geriatrie betreffen.

Wichtig für Sie: Keine Sorge – auch wenn es kompliziert klingt. Da Sie zuvor im Krankenhaus waren, kümmert sich um alles, was mit der Anschlussrehabilitation zusammenhängt, der behandelnde Krankenhausarzt gemeinsam mit dem Sozialdienst der Akutklinik. Und das sind Profis. Für Sie geht es einfacher und schneller in die Reha, da keine Kostenzusage abgewartet werden muss. Wenn Sie noch Antworten auf offene Fragen suchen, dann können Sie uns gerne anrufen. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen finden Sie hier >

Privat Versicherte benötigen vorab immer eine Kostenzusage der Privaten Krankenkasse. 

Anschlussrehabilitation im Direkt-Einleitungsverfahren (DRV Bund) per Reha-Verordnung

Das Direkt-Einleitungsverfahren wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schon länger umgesetzt: Die Besonderheit der Anschlussrehabilitation besteht auch hier darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar ...

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... (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Im Krankenhaus muss geprüft werden, ob die Hauptdiagnose der Patienten im Indikationskatalog aufgeführt und eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation in einer von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten Einrichtung erforderlich ist. Für eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit müssen Betroffene frühmobilisiert, insbesondere in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu essen, sich zu waschen und sich in der Einrichtung zu bewegen, für effektive rehabilitative Maßnahmen ausreichend belastbar sein, motiviert und aufgrund der geistigen Aufnahmefähigkeit und psychischen Verfassung in der Lage sein, aktiv bei der Rehabilitation mitzuarbeiten. Treffen alle Voraussetzungen zu und ist die Erkrankung im Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation gelistet, können Betroffene direkt in eine Reha-Einrichtung verlegt werden, ohne dass die Entscheidung der Rentenversicherung abgewartet werden muss. Die Deutsche Rentenversicherung ist in Regel bei Berufstätigen der zuständige Kostenträger.

Wichtig für Sie: Das Akut-Krankenhaus übernimmt die Beantragung für Sie. Trifft die obenstehende Regelung auf Sie zu, dann wissen das Ihr Klinik-Arzt und die Mitarbeiter des dortigen Sozialdienstes. Für Sie ist der Weg in die Reha dadurch einfacher und schneller. Offene Fragen beantworten wir Ihnen gerne – rufen Sie uns einfach an. Die Kontaktdaten zur Reservierung finden Sie hier >

Visite unterwegs: Arzt und Patient stimmen sich zur weiteren Behandlung auf einer Parkbank im Freien ab

Reha-Antrag mit vorheriger Kostenzusage des Kostenträgers

Eine Reha muss vorher immer genehmigt werden, wenn keiner der oben genannten Fälle zutrifft, das bedeutet:

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  • alle Rehabilitationsanträge (Heilverfahren nicht AHB), die die Fachbereich Neurologie, Orthopädie, Uro-Onkologie, HNO-Phoniatrie, Innere Medizin/Kardiologie und Brandverletzte betreffen
  • alle Rehabilitationsanträge, die den Fachbereich Geriatrie betreffen und bei denen das oben beschriebene gekürzte Verfahren nicht greift
  • alle Anschlussheilbehandlungen bei denen die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger ist, aber die nicht die oben genannte Konstellation vorweisen
  • alle Anschlussheilbehandlungen bei denen die Deutsche Rentenversicherung Land der Kostenträger ist
  • alle Anschlussheilbehandlungen bei denen die Deutsche Rentenversicherung Bund der Kostenträger ist, bei denen aber die oben beschriebenen Kriterien nicht erfüllt sind
  • alle Rehamaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen bei denen eine private Krankenversicherungen der Kostenträger ist

Wichtig für Sie: So genau müssen Sie die Regelungen im Grunde gar nicht kennen – aber gut informiert zu sein schadet nicht. Wenn Sie eine Reha machen möchten, wenden Sie sich an Ihren Haus-, Fach- oder Betriebsarzt. Oder kommen Sie in unsere Reha-Sprechstunde, die wir z. B. in der Passauer Wolf City-Reha Ingolstadt anbieten. Dort erhalten Sie Unterstützung beim Antragsverfahren für Ihre Reha im Passauer Wolf. Wenn Sie zuvor im Krankenhaus waren, kümmert sich Ihr Klinik-Arzt mit dem dortigen Sozialdienst um die Antragstellung. Alle Fragen, die Sie dazu haben, können Sie aber auch gerne unserem Team der zentralen Reservierung stellen. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen finden Sie hier >.

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