Ist ein Antrag nötig?
Ihr WEg zur Reha
zugang zur Reha
Wir bieten Leistungen an, die vorab nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden müssen, wie beispielsweise die Parkinson-Komplexbehandlung. Außerdem wurde der Zugang zur geriatrischen Rehabilitation für ältere Menschen vereinfacht. Hier finden Sie einen Überblick, wann die Krankenkasse Ihren Aufenthalt im Passauer Wolf vorab genehmigen muss und wann vereinfachte Verfahren greifen.
So beantrangen sie die reha
- Suchen Sie das Gespräch mit dem Arzt und dem Sozialdienst im Krankenhaus zur Indikation der Anschlussheilbehandlung (AHB) und Reha-Fähigkeit.
- Im Anschluss kann ein Antrag auf eine AHB durch den Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Geben Sie Ihren Wunsch zum Aufenthalt im Passauer Wolf in Ihrem Reha-Antrag an.
- Danach erfolgt die Antragsprüfung durch den zuständigen Kostenträger. Der Kostenträger stellt die Kostenzusage aus.
- Den Termin stimmen wir über den Sozialdienst des Krankenhauses mit Ihnen ab.
- Sollte die Anschlussheilbehandlung nicht genehmigt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt (Haus-, Fach- oder Betriebsarzt) zur Reha-Indikation und Reha-Fähigkeit.
- Vom Arzt erhalten Sie als Patient die Reha-Empfehlung, das Attest und die Reha-Verordnung. Geben Sie Ihren Wunsch zum Aufenthalt im Passauer Wolf an und reichen Sie alle Unterlagen beim zuständigen Kostenträger ein.
- Danach erfolgt die Antragsprüfung durch den zuständigen Kostenträger. Der Kostenträger stellt die Kostenzusage aus.
- Den Termin für den Beginn Ihrer Reha stimmen wir direkt mit Ihnen ab. Nachdem die Kostenzusage bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie alles schriftlich von uns: die Einladung mit Termin und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner.
- Sollte die Rehabilitation nicht genehmigt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Brauche ich für meine Rehabilitation vorab eine Kostenzusage des Kostenträgers?
Es gibt Ausnahmen. In bestimmten Fällen greifen vereinfachte Verfahren und nicht immer ist eine Kostenzusage des Kostenträgers vor der Rehabilitation notwendig.
Direkt-Einweisung/-Einleitung ohne vorherige Kostenzusage:
- Neurologische Frührehabilitation (Phase B) für gesetzlich Versicherte
- Parkinson-Komplexbehandlung / Parkinson-Akutbehandlung für gesetzlich Versicherte
- Geriatrische Rehabilitation für gesetzlich Versicherte
- AHB-Direkt-Einweisung für gesetzlich Versicherte bei bestimmten Indikationen und Konstellationen
- AHB-Direkt-Einleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Für Privat Versicherte und alle anderen Konstellationen bedarf es der Kostenzusage.
Neurologische Frühreha - direkt aus dem Krankenhaus (GKV)
Im Bereich der Neurologischen Frührehabilitation werden Betroffene direkt aus dem Akut-Krankenhaus zu uns verlegt. Gesetzlich versicherte Patienten selbst müssen hier keinen Antrag stellen. Was formal nötig ist, damit wir Betroffene im Passauer Wolf in der Neurologischen Frühreha behandeln können, klären das Akut-Krankenhaus und unser Team mit der zuständigen Krankenkasse.
Wenn alle vorausgesetzten Kriterien, wie beispielsweise die akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit, erfüllt sind, steht einer Aufnahme nichts im Wege. Wenn der Patient bei uns ist, versenden wir eine Aufnahmeanzeige an die Krankenkasse und diese bestätigt uns dann die Übernahme der Kosten. Privat versicherte Patienten benötigen vorab eine Kostenübernahme der Privaten Krankenkasse.
Wichtig für Sie: Als gesetzlich Versicherter brauchen Sie für die Neurologische Frührehabilitation selbst keinen Antrag zu stellen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden unter T +49 800 0007306-3.
Parkinson-Akutbehandlung bzw. -Komplexbehandlung (GKV)
Für die Aufnahme zur Parkinson-Akutbehandlung in unserem Neurologischen Zentrum für Bewegungsstörungen in der Passauer Wolf Fachklinik Bad Gögging ist für gesetzlich Versicherte eine Krankenhaus-Einweisung des Haus- oder Facharztes Voraussetzung – d.h. der Kostenträger muss die Parkinson-Komplexbehandlung im Vorfeld nicht genehmigen.
Natürlich können auch privat Versicherte zur Parkinson-Komplexbehandlung in die Passauer Wolf Fachklinik Bad Gögging kommen – hier ist der Ablauf im Vorfeld nur etwas anders geregelt: Bei privat versicherten Patienten hängt es von der jeweiligen Krankenkasse ab, ob vorab eine Kostenzusage benötigt wird oder nicht. Wir empfehlen daher immer, sich vorab bei uns unter T +49 800 0007306-3 zu informieren, ob eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse eingeholt werden muss oder nicht. Der Aufenthalt dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Gründe, die eine Parkinson-Komplexbehandlung rechtfertigen, können sein:
- wenn die Medikation neu eingestellt werden sollte und dies ambulant nicht erfolgreich war bzw. nicht möglich ist
- wenn eine erhöhte Sturzneigung besteht
- bei deutlicher Verschlechterung der Erkrankung bzw. Zunahme der Symptome
- wenn die Tiefe-Hirnstimulation oder Pumpentherapien neu adjustiert werden müssen
- wenn intensive Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie oder neuropsychologische Therapie medizinisch notwendig ist, die so im ambulanten Setting nicht erfolgen kann
Wichtig für Sie: Sie brauchen als gesetzlich Versicherter für die Parkinson-Akutbehandlung bzw. für die Parkinson-Komplexbehandlung keinen Antrag zu stellen, sondern lediglich eine Krankenhaus-Einweisung des Haus- oder Facharztes. Falls Sie noch Fragen dazu haben oder direkt einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an unter T +49 800 0007306-3.
Geriatrische Reha mit Reha-Verordnung (GKV)
Verordnen Haus- oder Fachärzte Versicherten ab 70 Jahren eine geriatrische Rehabilitation, prüfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme erforderlich ist – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihr Haus- oder Facharzt prüft anhand festgelegter Kriterien den medizinischen Bedarf und dokumentiert auf der Verordnung die rehabilitationsbegründenen Angaben. Dazu gehören neben Ihrem Alter auch Informationen zu medizinischen Diagnosen sowie zu den körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen, denn diese haben Auswirkungen auf die Aktivitäts- und Teilhabemöglichkeiten. Fachleute sprechen hier auch von sogenannten geriatrietypischen Diagnosen. Mit zwei Funktionstests müssen diese Diagnosen durch den Arzt belegt werden. Privat versicherte Patienten benötigen immer eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse.
Wichtig für Sie: Für Sie wird es leichter. Ihr Haus- oder Facharzt füllt mit Ihnen gemeinsam die Verordnung aus und wenn alle Kriterien erfüllt sind und die Diagnosen durch zwei Funktionstests belegt sind, muss die Krankenkasse nicht mehr prüfen, ob die Reha nötig ist. Sie können direkt einen Termin im Passauer Wolf für Ihre geriatrische Reha vereinbaren. Noch Fragen? Diese klären wir gerne telefonisch mit Ihnen unter T +49 800 000 7306-2.
Wer Trägt die kosten: krankenkasse (GKV) oder rentenversicherung (DRV)?
Anschlussrehabilitation im Direkt-Einweisungsverfahren per Reha-Verordnung (GKV)
Sind Sie von erheblichen funktionalen Einschränkungen betroffen, prüft die Krankenkasse bei bestimmten Erkrankungen (siehe unten) nicht mehr, ob die Rehabilitation medizinisch erforderlich ist, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ihre Aktivität und Teilhabe ist durch Ihre Erkrankung beeinträchtigt. Ihr Arzt muss diese Beeinträchtigungen anhand des SINGER Patientenprofils darlegen bzw. dokumentieren und einen Reha-Antrag stellen.
Grundvorrausetzung bleibt außerdem, dass Sie die Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllen: Dazu gehören die Rehabilitationsbedürftigkeit und -fähigkeit sowie eine positive Rehabilitationsprognose. Der Vorteil für Sie als Patient: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, geht es für Sie schneller in die Reha. Bei folgenden Erkrankungen kann das oben beschriebene Verfahren greifen:
- Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems
- konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen, Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Operationen
- neurologische Krankheiten einschließlich Operationen an Gehirn, Rückenmark und an peripheren Nerven (nur Phase D)
- onkologische Krankheiten, Organ-Transplantationen und –Unterstützungssysteme
- Erkrankungen älterer Menschen, die den Fachbereich Geriatrie betreffen.
Privat Versicherte benötigen vorab immer eine Kostenzusage der Privaten Krankenkasse.
Anschlussrehabilitation im Direkt-Einleitungsverfahren (DRV Bund) per Reha-Verordnung
Die Besonderheit der Anschlussrehabilitation besteht auch hier darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Im Krankenhaus muss geprüft werden, ob die Hauptdiagnose der Patienten im Indikationskatalog aufgeführt und eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation in einer von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten Einrichtung erforderlich ist. Für eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit müssen Betroffene frühmobilisiert, insbesondere in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu essen, sich zu waschen und sich in der Einrichtung zu bewegen, für effektive rehabilitative Maßnahmen ausreichend belastbar sein, motiviert und aufgrund der geistigen Aufnahmefähigkeit und psychischen Verfassung in der Lage sein, aktiv bei der Rehabilitation mitzuarbeiten. Treffen alle Voraussetzungen zu und ist die Erkrankung im Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation gelistet, können Betroffene direkt in eine Reha-Einrichtung verlegt werden, ohne dass die Entscheidung der Rentenversicherung abgewartet werden muss. Die Deutsche Rentenversicherung ist in Regel bei Berufstätigen der zuständige Kostenträger.
Wichtig für Sie: Keine Sorge – auch wenn es kompliziert klingt. Da Sie zuvor im Krankenhaus waren, kümmert sich um alles, was mit der Anschlussrehabilitation zusammenhängt, der behandelnde Krankenhausarzt gemeinsam mit dem Sozialdienst der Akutklinik. Und das sind Profis. Für Sie geht es einfacher und schneller in die Reha, da keine Kostenzusage abgewartet werden muss. Wenn Sie noch Antworten auf offene Fragen suchen, dann können Sie uns gerne kontaktieren.
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