Brandschutzinformation
Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte
Brandschutzinformation
Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte in Krankenhäusern und Kliniken stellt ein Risiko dar, was sich in den bestehenden gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und Verordnungen widerspiegelt und sollte daher aus Gründen der Sicherheit für Sie sowie anderer Patientinnen und Patienten und dem Personal vermieden werden.
Welche Geräte dürfen Sie mitbringen?
- Laptops
- Tablets
- Mobiltelefone
- Akkubetriebene Körperpflegeprodukte (z.B. Rasierapparte und Zahnpflegeprodukte)
- bestimmungsgerechte Ladekabel
- Digitale Bilderrahmen
- Elektrisch betriebene Uhren
Welche Geräte dürfen Sie nicht mitbringen?
- Heizkissen, -decken und -lüfter
- Heizlampen und Infrarotgeräte
- Kochgeräte, Wasserkocher oder Tauchsieder
- Ventilatoren, Klimaanlagen und -geräte
- Bügeleisen
- Powerbanks
- Kerzen oder Geräte mit offener Flamme
- Duftlampen, Aroma-Verdampfer oder Zerstäuber
- Elektrische Insektenfallen
Das Laden sowie das Lagern von Akkus für E-Bikes, Scootern etc. auf den Stationen ist untersagt.
Wie sie diese Akkus laden können erfragen Sie bitte beider der Rezeption.
Elektrische Geräte, die sich alleine durch eine CE-Kennzeichnung auszeichnen, sind grundsätzlich
nicht erlaubt! Neben der CE-Kennzeichnung muss zusätzlich eines der folgenden Sicherheitssym
bole, die am Typenschild des Gerätes zu erkennen sind, ausgewiesen sein:
- GS – Geprüfte Sicherheit
- VDE – Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
- TÜV – Technischer Überwachungsverein
Mit der Erlaubnis zur Nutzung privater elektrischer Geräte ist nicht die Übernahme der Haftung
bei Verlust oder Beschädigung verbunden.
Alle Geräte sind immer einzeln und direkt an einer Wandsteckdose zu betreiben bzw. zu laden.
Die Benutzung von privaten Mehrfachsteckdosen ist nicht gestattet.
Die Benutzung aller weiteren privaten elektrischen Geräte ist nur in begründeten Ausnahmefällen
und mit Genehmigung der jeweiligen Betriebsleitung zulässig. Sie sind nach erfolgter Genehmi
gung zur Benutzung und vor Inbetriebnahme einer Prüfung für elektrische Geräte zu unterziehen
und mit einer Prüfplakette zu versehen.
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