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Orthopädische Reha im Passauer Wolf
Orthopädische Erkrankungen sind vielfältig – deshalb sind es die Konzepte in der orthopädischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) beim Passauer Wolf auch. Ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Therapeuten und Pflegefachkräften begleitet durch den, auf die individuellen Bedürfnisse angepassten, Behandlungsplan. Die Behandlung rheumatischer Erkrankungen, nach Amputationen, bei Osteoporose oder nach Tumor-Operationen an Knochen, Gelenken oder an Weichteilen der Extremitäten gehört ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.
Behandlungsschwerpunkte
- Rehabilitation bei degenerativen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates: Bei funktionellen Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates, bei Wirbelsäulensyndromen, Arthrosen aller Gelenke, Fehlstellungen, Sehnen-Muskelerkrankungen
- Rehabilitation bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen der Bewegungsorgane: Rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew und andere chronisch-entzündliche Gelenkerkrankungen
- Rehabilitation bestehender Funktionsstörungen des Bewegungsapparates bei gefährdeter Erwerbsfähigkeit: Vor dem Hintergrund besonderer beruflicher Problemlagen (BBPL) werden Anamnese, Diagnostik und Therapie hier verstärkt auf die persönliche Arbeitssituation ausgerichtet.
- Alterstraumatologie: Interdisziplinäre geriatrisch–fachorthopädische Diagnostik und Behandlung (u. a. Sturzprophylaxe)
- Rehabilitation bei fortgeschrittener Osteoporose: Folgezustände am Bewegungs- und Stützapparat (z. B. Fehlstatik nach Wirbelkörperfrakturen)
- Rehabilitation nach Gliedmaßenverlust (Amputation) einschließlich Prothesenversorgung: Prothesenanpassung, Geh- und Gebrauchsschulung der Prothesen nach Amputation größerer Gliedmaßenabschnitte aufgrund eines Unfalls (Traumafolge) oder wegen Durchblutungsstörungen (AVK, Diabetes)
Ärztliche Leitung
Dr. med. Annette Klein
Passauer Wolf Bad Gögging
Dr. med. Henning Lange
Passauer Wolf Ingolstadt
Kontakt & Reservierung
KONTAKT & RESERVIERUNG (AMBULANT)
Reservierung OrthopädIE (stationär)
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Alles zur orthopädischen Rehabilitation im Passauer Wolf finden Sie in unserer Fachinformation.
Fragen & Antworten zur orthopädischen Reha im Passauer Wolf Bad Gögging & Ingolstadt
Eine Rehabilitationsmaßnahme kann helfen, Körper und Psyche zu stabilisieren. Für Berufstätige gilt, dass eine drohende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit in der Regel eine Rehabilitationsmaßnahme rechtfertigt. In diesem Fall ist die Deutsche Rentenversicherung Träger der Rehabilitationsmaßnahme. Sofern Sie nicht mehr erwerbstätig sind, wird die Rehabilitation bei den Krankenkassen beantragt. Bei der Beantragung kann Sie Ihr Haus- oder Facharzt unterstützen. Waren Sie zuvor im Krankenhaus, dann sind der Klinikarzt und der Sozialdienst der Akutklinik die richtigen Ansprechpartner. Alle Infos dazu, wie Sie eine Reha beantragen können, finden Sie hier >. Bei Fragen oder bei Unterstützungsbedarf sind wir gerne für Sie da.
Es gibt Ausnahmen. In bestimmten Fällen greifen vereinfachte Verfahren und nicht immer ist eine Kostenzusage des Kostenträgers vor der Rehabilitation notwendig. Einen Überblick dazu finden Sie hier >.
Uns ist es wichtig, dass unsere Patienten die erzielten Reha-Erfolge aufrechterhalten und weiter ausbauen können. Deshalb kümmern wir uns schon während der Reha um die Zeit danach. Und nach der Reha dran zu bleiben, ist wichtig um die erzielten Erfolge aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen. Welches Nachsorgeprogramm für Sie am besten passt, können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt im Rahmen des Abschlussgesprächs herausfinden. Mehr zum Thema Nachsorge finden Sie hier >.
Ist Ihre Gesundheit gefährdet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Reha. Das gilt auch, wenn Sie schon in Rente sind. Ob Sie selbst schwer krank sind und Pflegebedürftigkeit droht oder Sie durch die Pflege eines Angehörigen überlastet sind – in beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, »medizinische Rehabilitation« nach § 40 SGB V zu beantragen. Haufig werden Anträge zwar zunächst abgelehnt, aber unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt nicht gleich aufzugeben, da das Recht in der Regel auf Ihrer Seite ist.
Ausschlaggebend für die Bewilligung einer Reha für Rentner ist ausschließlich der gesundheitliche Zustand. Deshalb ist es ratsam, dem Antrag ein Attest des Arztes beizufügen, in dem dieser begründet, dass nur eine Rehabilitation Ihren Gesundheitszustand zu bessern vermag. Für die Entscheidung über die Kostenübernahme haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit.
Mehr Infos zur Beantragung sowie zu Ihrem Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier >.
Ist eine Reha-Maßnahme geplant, müssen Sie den Beginn, die voraussichtliche Dauer sowie eine eventuelle Verlängerung Ihrem Arbeitgeber mitteilen, sobald Ihnen diese Informationen vorliegen. Hierfür genügt ein Telefonat. Die Schriftform ist nicht nötig. Den Bescheid oder eine Vorabinfo bezüglich der Bewilligung haben Sie Ihrem Chef unverzüglich vorzulegen.
Waren Sie direkt vor der Rehabilitation arbeitsfähig, ist Ihr Arbeitgeber für maximal sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Am ersten Arbeitstag nach Ihrer Rückkehr haben Sie wieder auf der Arbeit zu erscheinen. Beginnt die Reha während einer Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise als Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, verlängert sich dadurch Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht. Sind die sechs Wochen vorüber, übernehmen die Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger die Leistungen.
Entlässt Sie die Reha-Einrichtung nach Ende der Maßnahme als arbeitsunfähig, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, ansonsten genügt es, wenn Ihr behandelnder Arzt die weitere Erwerbsunfähigkeit am ersten Werktag nach Ihrer Entlassung feststellt. Sind Sie nach Abschluss der Rehabilitation nur für kurze Zeit arbeitsfähig, haben Sie bei erneuter Erkrankung wieder Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Waren Sie aus demselben Grund schon einmal krank, ist der entsprechende Zeitraum auf die Lohnfortzahlung anzurechnen.
auf der wolfsspur
Die Wolfsspur ist DAS Magazin des Passauer Wolf und steckt voller Information, Inspiration und Impulsen, die gewohnte Spur (ein)mal zu verlassen.
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