Aufnahmevoraussetzung ist die Krankenhaus-Einweisung
Für die Aufnahme zur Parkinson-Akutbehandlung in unserem Neurologischen Zentrum für Bewegungsstörungen in der Passauer Wolf Fachklinik Bad Gögging ist für gesetzlich Versicherte eine Krankenhaus-Einweisung des Haus- oder Facharztes Voraussetzung – d.h. der Kostenträger muss die Parkinson-Komplexbehandlung im Vorfeld nicht genehmigen.
Bei privat versicherten Patienten hängt es von der jeweiligen Krankenkasse ab, ob vorab eine Kostenzusage benötigt wird oder nicht. Wir empfehlen privat Versicherten daher immer, sich vorab bei uns unter T +49 800 0007306-3 zu informieren, ob eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse eingeholt werden muss oder nicht. Der Aufenthalt dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Gründe, die eine Parkinson-Komplexbehandlung rechtfertigen, können sein:
- wenn die Medikation neu eingestellt werden sollte und dies ambulant nicht erfolgreich war bzw. nicht möglich ist
- wenn eine erhöhte Sturzneigung besteht
- bei deutlicher Verschlechterung der Erkrankung bzw. Zunahme der Symptome
- wenn die Tiefe-Hirnstimulation oder Pumpentherapien neu adjustiert werden müssen
- wenn intensive Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie oder neuropsychologische Therapie medizinisch notwendig ist, die so im ambulanten Setting nicht erfolgen kann
Wichtig für Sie: Sie brauchen als gesetzlich Versicherter für die Parkinson-Akutbehandlung bzw. für die Parkinson-Komplexbehandlung keinen Antrag zu stellen, sondern lediglich eine Krankenhaus-Einweisung des Haus- oder Facharztes. Falls Sie noch Fragen dazu haben oder direkt einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an unter T +49 800 0007306-3.