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Erleichterte Corona-Auflagen: Neue Besucherregelung ab 1. März 2023

ab 1. März 2023 wird es für Angehörige unserer Gäste einfacher. Es gilt weiterhin die für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gesetzlich festgelegte Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) für Besucher – voraussichtlich bis 7. April 2023. Alle weiteren Schutzmaßnahmen wie Testpflichten wurden außer Kraft gesetzt. Achten Sie bitte dennoch darauf, sich nur mit unseren vulnerablen Gästen zu treffen, wenn Sie symptomfrei sind und machen Sie im Zweifelsfall einen Test. Denken Sie daran, die Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) mitzubringen. 

Für Mitarbeiter und Patienten gilt die gesetzliche Maskentragepflicht nicht mehr. Die ursprünglich bis 7. April 2023 verankerten Corona-Schutzmaßnahmen wurden vorzeitig ausgesetzt.