
Betriebliche Gesundeitsförderung
Für Arbeitgeber gilt: Bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr für erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind gemäß § 3 Nr. 34 des EStG steuerfrei.
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