Zuweiser & Fachkreise

Dass Sie uns als Haus-, Fach-, Betriebs- oder Klinikarzt oder als Mitarbeiter eines klinischen Sozialdienstes vertrauen, wissen wir sehr zur schätzen. Damit für Ihre Patienten beim Weg in den Passauer Wolf alles reibungslos läuft, haben wir wertvolle Informationen zum Antragsverfahren zusammengestellt. Nicht für alle Leistungen, die wir anbieten, ist eine vorherige Kostenzusage der Krankenkassen nötig. Für einige Patienten kann es auch ohne vorherige Genehmigung des Kostenträgers in die Reha gehen. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Im Überblick: Wann braucht man vorab eine Kostenzusage des Kostenträgers - wann nicht?

  • Neurologische Frührehabilitation (Phase B) für gesetzlich Versicherte
  • Parkinson-Komplexbehandlung / Parkinson-Akutbehandlung für gesetzlich Versicherte
  • Geriatrische Rehabilitation für gesetzlich Versicherte
  • AHB-Direkt-Einweisung für gesetzlich Versicherte bei bestimmten Indikationen und Konstellationen
  • AHB-Direkt-Einleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.

  • alle anderen Fälle und Konstellationen
  • Privat Versicherte unabhängig von der Maßnahmenart

Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.

Neurologische Frührehabilitation: Direkt-Verlegung aus dem Akutkrankenhaus für gesetzlich Versicherte

Der Passauer Wolf Bad Griesbach und der Passauer Wolf Nittenau sind für den Bereich der Neurologischen Frührehabilitation für die Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V anerkannt. In der Neurologischen Frührehabilitation betreuen wir ...

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... Patienten nach schwerem Schlaganfall, Verletzungen des Gehirns und Rückenmarks sowie anderen stark beeinträchtigenden Erkrankungen des Nervensystems, wie beispielsweise CIP/CIM nach schweren Intensivaufenthalten. Eine fortlaufend maschinelle Beatmung darf nicht mehr erforderlich sein. Gesetzlich Versicherte können im Anschluss an den Aufenthalt im Akut-Krankenhaus aufgrund eines akuten neurologischen Ereignisses direkt und ohne vorherige Kostenzusage des Kostenträgers in den Passauer Wolf verlegt werden, wenn eine akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit vorliegt (ASB Kriterien erfüllt), Frührehakriterien entsprechend dem Frührehabarthelindex vorliegen und der Bartel-Index unter 30 ist. Sobald der Patient bei uns ist, versenden wir eine Aufnahmeanzeige an die Krankenkasse und diese bestätigt uns dann die Übernahme der Kosten. 
 

Termine für die Neurologische Frührehabilitation im Passauer Wolf Bad Griesbach und Nittenau können unter T +49 800 0007306-3 vereinbart werden.

Parkinson-Akutbehandlung / Parkinson-Komplexbehandlung: Aufnahmevoraussetzung ist die Krankenhaus-Einweisung

Die Passauer Wolf Fachklinik Bad Gögging ist für den Bereich der neurologischen Akutbehandlung/Parkinson-Komplexbehandlung für die Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V anerkannt. Für die Aufnahme zur Parkinson-Akutbehandlung in unserem Neurologischen Zentrum für Bewegungsstörungen ist ...

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... für gesetzlich Versicherte eine Krankenhaus-Einweisung des Haus- oder Facharztes ausreichend – d.h. der Kostenträger muss die Parkinson-Komplexbehandlung im Vorfeld nicht genehmigen. Die Einweisung ist auf dem Formular »Verordnung von Krankenhausbehandlung« entsprechend zu begründen. Natürlich können auch privat Versicherte zur Parkinson-Akutbehandlung in die Passauer Wolf Fachklinik Bad Gögging kommen - hier ist der Ablauf vorab nur etwas anders: Bei privat Versicherten hängt es von der jeweiligen Krankenkasse ab, ob vorab eine Kostenzusage benötigt wird oder nicht. Wir empfehlen privat versicherten Patienten daher immer, sich vorab bei uns unter T +49 800 0007306-3 zu informieren, ob eine Kostenzusage eingeholt werden muss oder nicht. Der Aufenthalt dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Gründe, die eine Parkinson-Komplexbehandlung rechtfertigen, können sein:

  • wenn die Medikation neu eingestellt werden sollte und dies ambulant nicht erfolgreich war bzw. nicht möglich ist
  • wenn eine erhöhte Sturzneigung besteht
  • bei deutlicher Verschlechterung der Erkrankung bzw. Zunahme der Symptome
  • wenn die Tiefe-Hirnstimulation oder Pumpentherapien neu adjustiert werden müssen
  • wenn intensive Logopädie/Ergotherapie/Physiotherapie oder neuropsychologische Therapie medizinisch notwendig ist, die so im ambulanten Setting nicht erfolgen kann

Termine zur Parkinson-Komplexbehandlung können Sie für Ihre Patienten direkt unter T +49 800 0007306-3 vereinbaren. Fragen rund um die Akutbehandlung im Passauer Wolf Bad Gögging beantworten wir Ihnen und Ihren Patienten gerne unter T +49 9445 201-0.

Privat- & Privat-Plus
+49 800 000 7306-9

Geriatrische Rehabilitation seit 01.07.2022 mit Reha-Verordnung vom Haus- oder Facharzt ohne vorherige Kostenzusage für gesetzlich Versicherte

Beim Zugang zur geriatrischen Rehabilitation gibt es für gesetzlich Versicherte seit 01.07.2022 eine Neuerung: Verordnen Haus- oder Fachärzte Versicherten ab 70 Jahren eine geriatrische Rehabilitation, prüfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme erforderlich ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. 

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Konkret bedeutet das, dass Sie – als Haus- oder Facharzt – anhand festgelegter Kriterien den medizinischen Bedarf ermitteln und die rehabilitationsbegründenen Angaben auf dem Verordnungsformular Muster 61 dokumentieren.

Die Kriterien im Überblick:

  • Der Patient hat ein erhöhtes Lebensalter von 70 Jahren oder älter.
  • Es liegt mindestens eine rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose und zwei geriatrietypische Diagnosen vor. Die Schädigungen, die aus den vorliegenden Diagnosen hervorgehen, sind durch zwei Funktionstest aus unterschiedlichen Schädigungsbereichen (Mobilität, Kognition, Schmerz und Herz-/Lungen-Funktion) nachzuweisen. Dabei erfolgt mindestens ein Test für die rehabegründende Funktionsdiagnose.
  • Geriatrietypische Diagnosen können zum Beispiel Demenz und leichte kognitive Störungen, Muskelschwund und Muskelatrophie (Sarkopenie), Dekubitalgeschwüre oder Sturzneigung sein.

Geeignete Funktionstests können je nach Schädigungsbereich folgende sein:

  • Mentale Funktionen: Mini Mental Status Test, Geriatrische Depressionsskala, Uhrentest
  • Sinnesfunktionen und Schmerz: Visuelle Analogskala für Schmerzintensität, Numerical Pain Rating Scale
  • Funktionen des kardiovaskulären, hämatologischen, Immun- und Atmungssystems: Ergometrie in Watt, Spirometrie, New York Heart Association
  • Neuromuskuloskeletale und bewegungsbezogene Funktionen: Timed Up & Go in Verbindung mit Chair Rise, de Morton Mobilitätsindex, Motilitätstest nach Tinetti, Handkraft in kPa

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf die gesetzliche Krankenkasse die medizinische Erforderlichkeit der geriatrischen Reha nicht mehr überprüfen. Privat Versicherte benötigen vorab die Kostenzusage der Privaten Krankenkasse. Termine für die geriatrische Reha beim Passauer Wolf können direkt mit unserer Reservierung unter T +49 800 000 7306-2 vereinbart werden.

Anschlussrehabilitation im Direkt-Einweisungsverfahren für gesetzlich Versicherte per Reha-Verordnung ohne vorherige Kostenzusage

Ab 01.07.2022 wird der Zugang zur medizinischen Rehabilitation für gesetzlich Versicherte, die direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Reha benötigen und bei denen der Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse ist, für bestimmte Indikationen einfacher – wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind:

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Bei erheblichen funktionalen Einschränkungen der Betroffenen, die bereits vor einer stationären Behandlung bestehen und bei denen der Krankenhausaufenthalt oft mit schweren Verläufen oder Komplikationen einhergeht, prüft die Krankenkasse künftig nicht mehr, ob eine Rehabilitation medizinisch erforderlich ist. Der Reha-Antrag muss aber trotzdem gestellt werden und bei der gesetzlichen Krankenkasse eingehen – die wiederum uns bestätigen, dass der Patient dort versichert ist. Der behandelnde Arzt muss außerdem die Fallkonstellation, also das Vorliegen der Indikation für die Anschlussrehabilitation einschließlich der damit einhergehenden Beeinträchtigung der Aktivitäten und Teilhabe im ärztlichen Befundbericht dokumentieren und mit dem SINGER Patientenprofil darlegen. Eine Grundvorrausetzung bleibt weiterhin, dass bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Rehabilitation (Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit, -ziele und eine positive Rehabilitationsprognose) vorliegen.

Zu den in Frage kommenden Indikationen (lt. Indikationskatalog der DRV Bund) gehören:

  • Indikationsgruppe 1: Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems
  • Indikationsgruppe 4: Konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen
  • Indikationsgruppe 7: Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Operationen
  • Indikationsgruppe 10: Neurologische Krankheiten einschließlich Operationen an Gehirn, Rückenmark und an peripheren Nerven, wenn sich eindeutig eine Phasenzuordnung zur Phase D aus den Feststellungen im ärztlichen Befundbericht sowie den Antragsunterlagen ableiten lässt.
  • Indikationsgruppe 11: Onkologische Krankheiten
  • Indikationsgruppe 13: Organ-Transplantationen und –Unterstützungssysteme
  • Indikationsgruppe 19: Geriatrie

Termine für die Anschlussrehabilitation beim Passauer Wolf können direkt mit unserer Reservierung vereinbart werden. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen finden Sie hier >. Privat Versicherte benötigen vorab immer eine Kostenzusage der Privaten Krankenkasse. 

Anschlussrehabilitation im Direkt-Einleitungsverfahren (DRV Bund) per Reha-Verordnung ohne vorherige Kostenzusage

Die Anschlussrehabilitation im Direkt-Einleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) kommt bei bestimmten Erkrankungen in Betracht: Im Indikationskatalog der DRV Bund für die Anschlussheilbehandung (AHB) ...

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... unter Deutsche Rentenversicherung - Homepage –Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation (AHB) (deutsche-rentenversicherung.de) finden Sie alle Indikationen, für die das Direkt-Einleitungsverfahren angewendet werden kann. Außerdem muss die Rehabilitation unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließen – d. h. spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. 

Im Krankenhaus muss geprüft werden, ob die Hauptdiagnose der Patienten im Indikationskatalog aufgeführt und eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation in einer von der Deutschen Rentenversicherung anerkannten Einrichtung erforderlich ist. Für eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit müssen Betroffene frühmobilisiert, insbesondere in der Lage sein, ohne fremde Hilfe zu essen, sich zu waschen und sich in der Einrichtung zu bewegen, für effektive rehabilitative Maßnahmen ausreichend belastbar sein, motiviert und aufgrund der geistigen Aufnahmefähigkeit und psychischen Verfassung in der Lage sein, aktiv bei der Rehabilitation mitzuarbeiten. Doch bei Antragsstellung müssen weitere bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen beachtet werden. "6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren" ist beispielsweise eine der zu erfüllenden Voraussetzungen. Beim Patienten darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen (z.B. Beamter auf Lebenszeit - dann kann die AHB-Leistung nicht über die Deutsche Rentenversicherung, aber möglicherweise über ihre Krankenversicherung beantragen werden).

Mehr zu Voraussetzungen und Ausschlussgründen finden Sie auf der Website der DRV unter Deutsche Rentenversicherung – Warum Reha? - Voraussetzungen und Ausschlussgründe (deutsche-rentenversicherung.de). Ist der zuständige Kostenträger die DRV Bund, liegt kein Ausschlussgrund vor, treffen alle Voraussetzungen zu und ist die Erkrankung im Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation gelistet, können Betroffene direkt in eine Reha-Einrichtung verlegt werden, ohne dass die Entscheidung der Rentenversicherung abgewartet werden muss.

Termine für die Anschlussrehabilitation im Passauer Wolf können direkt mit unserer zentralen Reservierung vereinbart werden. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen finden Sie hier >

Privat- & Privat-Plus
+49 800 000 7306-9

Reha-Antrag mit vorheriger Kostenzusage des Kostenträgers

Eine Reha muss vorher immer genehmigt werden, wenn keiner der oben genannten Fälle zutrifft, das bedeutet:

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  • alle Rehabilitationsanträge (Heilverfahren nicht AHB), die die Fachbereich Neurologie, Orthopädie, Uro-Onkologie, HNO-Phoniatrie, Innere Medizin/Kardiologie und Brandverletzte betreffen
  • alle Rehabilitationsanträge, die den Fachbereich Geriatrie betreffen und bei denen das oben beschriebene gekürzte Verfahren nicht greift
  • alle Anschlussheilbehandlungen bei denen die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger ist, aber die nicht die oben genannte Konstellation vorweisen
  • alle Anschlussheilbehandlungen bei denen die Deutsche Rentenversicherung Land der Kostenträger ist
  • alle Anschlussheilbehandlungen bei denen die Deutsche Rentenversicherung Bund der Kostenträger ist, bei denen aber die oben beschriebenen Kriterien nicht erfüllt sind
  • alle Rehamaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen bei denen eine private Krankenversicherungen der Kostenträger ist.

Alle Fragen, die Sie dazu haben können Sie aber auch gerne unserem Team der zentralen Reservierung stellen. Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen finden Sie hier >.

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