Neurologische Frührehabilitation: Direkt-Verlegung aus dem Akutkrankenhaus für gesetzlich Versicherte
Der Passauer Wolf Bad Griesbach und der Passauer Wolf Nittenau sind für den Bereich der Neurologischen Frührehabilitation für die Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V anerkannt. In der Neurologischen Frührehabilitation betreuen wir ...
... Patienten nach schwerem Schlaganfall, Verletzungen des Gehirns und Rückenmarks sowie anderen stark beeinträchtigenden Erkrankungen des Nervensystems, wie beispielsweise CIP/CIM nach schweren Intensivaufenthalten. Eine fortlaufend maschinelle Beatmung darf nicht mehr erforderlich sein. Gesetzlich Versicherte können im Anschluss an den Aufenthalt im Akut-Krankenhaus aufgrund eines akuten neurologischen Ereignisses direkt und ohne vorherige Kostenzusage des Kostenträgers in den Passauer Wolf verlegt werden, wenn eine akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit vorliegt (ASB Kriterien erfüllt), Frührehakriterien entsprechend dem Frührehabarthelindex vorliegen und der Bartel-Index unter 30 ist. Sobald der Patient bei uns ist, versenden wir eine Aufnahmeanzeige an die Krankenkasse und diese bestätigt uns dann die Übernahme der Kosten.
Termine für die Neurologische Frührehabilitation im Passauer Wolf Bad Griesbach und Nittenau können unter T +49 800 0007306-3 vereinbart werden.